Professionelle Luftdichtheitsmessungen
seid 2006
Wie ist die Rechtslage bei Streit über Baumängel?
Berücksichtigt die Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs nach EnEV eine raumlufttechnischen Anlagen, so ist die Messung der Luftdichtheit des Gebäudes zwingend vorgeschrieben.
Als Planer / Bauherr / Bauträger oder Käufer wollen Sie die Gewissheit haben, dass die Bauausführung den Regeln der Technik entspricht und die Anforderungen hinsichtlich der Gebäudedichtheit eingehalten werden.
Eine Messung der Luftdichtigkeit wäre ohne raumlufttechnische Anlagen angebracht, da der Ausführende beim Nachweis mangelnder Dichtheit zur Rechenschaft gezogen werden kann; egal ob ein Grenzwert für die Luftwechselrate vertraglich vereinbart wurde oder nicht. Die rechtzeitige Luftdichtheitsprüfung erspart den kostenintensiven und nervenaufreibenden Rechtsstreit.
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Schreinemacher
Henrik Schreinemacher
- Dichtheitsmessungen -
Im Pölert 28
52525 Waldfeucht
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