Professionelle Luftdichtheitsmessungen
seid 2006
Grenzwert mit Bezug auf die Hüllfläche von Wohngebäude
Da mit steigender Größe des Gebäudes das A/V-Verhältnis günstiger wird, erleichtert dies den Nachweis der Luftdichtheit bei großen Mehrfamilienhäusern, wenn eine Luftwechselzahl n50einzuhalten ist.
Gemäß GEG ist künftig für alle Gebäude > 1.500 m³ Luftvolumen der auf die Hüllfläche bezogene Grenzwert (bisher q50, künftig qE50) anzuwenden!
Dies bedeutet eine Verschärfung der Anforderungen an die Luftdichtheit großer Mehrfamilienhäuser.
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Schreinemacher
Henrik Schreinemacher
- Dichtheitsmessungen -
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